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Hier erfahren Sie aktuelle Neuigkeiten zu der Systra GmbH, sowie dem europäischen Logistikmarkt.

Hamburg | 17.05.2017

Einführung eines Überwachungssystems der Warenbeförderung im Straßenverkehr SENT in Polen

wie sie sicherlich der Medienberichterstattung entnommen haben, ist in Polen zum 18.04.2017 ein Gesetz zur
„Überwachung der Warenbeförderung im Straßenverkehr“ in Kraft getreten. Die polnische Regierung will mit
dem sogenannten SENT-System den Straßentransport von sensiblen Gütern zu Mehrwertsteuerzwecken
zurückverfolgen.
Warenlieferungen, die diesem Gesetz gemäß meldepflichtig sind, dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im
SENT-System registriert wurden. Eine entsprechende Dokumentation der SENT-Nummer im Hinblick auf die
transportierte Sendung ist ab Grenzübertritt vorzuweisen.
Um einen Warentransport nach/von. bzw. in Polen durchführen zu können, benötigt das eingesetzte
Transportunternehmen im Falle von meldepflichtigen Sendungen die SENT-Nummer. Diese Nummer muss der
Meldepflichtige im SENT-System der polnischen Steuerbehörde beantragen und dem Transportunternehmen
mitteilen. Im Falle einer Verbringung aus der EU nach Polen ist dies der Empfänger der Ware. Bei einer
Beschaffung aus Polen in die EU ist der Versender meldepflichtig. Bei Transittransporten über Polen, ist der
eingesetzte Transportunternehmer verpflichtet, die meldepflichtigen Waren im SENT-System zu registrieren.
Dazu zählen Angaben zum Versender, Empfänger, dem geplanten Datum der Beförderung, dem
Verlade/Entladeort, der genauen Art der Waren und ihrer Klassifizierung, ihres Gewichts, Volumens und der
Menge.
Die Formulare zur Anmeldung sowie Anleitungen zur Bedienung der E-Plattform befindet sich auf der Website
der elektronischen Plattform PUESC, hier ist eine Registrierung als Nutzer notwendig

https://test.puesc.gov.pl/web/puesc/sent-formularze

Eine Nichteinhaltung der Registrierungspflicht oder Verstöße dagegen(zum Beispiel fehlende Aktualisierung)
werden mit Geldstrafen in Höhe bis 20.000 Zloty ( rund 4.700 Euro) geahndet.
Hier finden Sie die Meldepflichtigen Warengruppen

Folgende Waren sind meldepflichtig
•HS 2207 – Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol oder
Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt.
•HS 2707 – Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche
Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den
nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen (zum Beispiel Benzole, Toluole, Xylole, Naphtalin, Kreosotöle)
•HS 2710 – Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen daraus mit einem
Gehalt von Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien von 70%, Ölabfälle (zum Bespiel Treibstoffe)
•HS 2905 – Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
•HS 2917 – Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydrite, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
•HS 3403 – Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder
Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der
Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel
zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als
Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten.
•HS 3811 – Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive
und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben
Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
•HS 3814 – Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch
inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
•HS 3820 – Zubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen
•HS 3824 – Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder –kerne, chemischer Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von
Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
•HS 3826 – Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder
mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT
•* – Rohtabak
•* – Halbfertiger Tabak

Formulare finden Sie hier:

https://test.puesc.gov.pl/web/puesc/sent-formularze

Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie gern unseren Spezialisten Herrn Martin Urban – m.urban@systra-logistik.de


Hamburg | 24.03.20176

HHLA (Hamburger Hafen- und Lagerhausgesellschaft) Kaitarif 2016 Update März 2017

https://hhla.de/fileadmin/download/HHLA_Kaitarife_2016-09_Update-2017-03-16.pdf


Hamburg | 01.01.2017

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) empfiehlt gemeinsam mit sieben weiteren Verbänden aus Verkehr, Handel und Industrie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) ab 1. Januar 2017 zur unverbindlichen Anwendung.

 


Hamburg | 15.09.2016

ISO 9001:2015 Zertifizierung

Wir möchten Ihnen heute, die für uns erfreuliche Mitteilung unterbreiten, dass unser Unternehmen am 15. September 2016 die Zertifizierung nach

ISO 9001 : 2015

durch die Gesellschaft DEKRA bestanden hat.

DEKRA Certifications GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen Systra Logistik GmbH im zertifizierten Bereich für
speditionelle Dienstleistungen und Lagerumschlag
ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat und aufrechterhält.

Mit der ISO 9001:2015 Zertifizierung unterstreichen wir unsere Philosophie von Qualität und Zuverlässigkeit für eine hohe Kundenzufriedenheit.


Hamburg |08. Juli 2016

Sommerfest bei der Arche in Jenfeld

Sommer in Hamburg – Nieselregen bei 19 Grad. Der Countdown läuft für das große Sommerfest bei der Arche in Jenfeld. Hand in Hand mit ca.100 anderen Ehrenamtlichen privater Natur und aus unterschiedlichsten Branchen bauen wir emsig Stände, Spielbuden, Hüpfburgen und Imbissstände auf.
Gemeinsam mit ca. 500 Kindern verbrachten wir alle zusammen einen tollen Tag auf dem Gelände in Jenfeld mit tollen Spielen, Gewinnen und leckeren Snacks und Getränken. Auch das gruselige Wetter trübte die Stimmung nicht. Wir freuen uns mit dem Team der Arche über dieses gelungene Fest! Für jedes einzelne Kinderlächeln hat sich der Einsatz mehr als doppelt gelohnt! Auf ein Neues in 2017 – wir sind wieder dabei!


Hamburg | 25.02.2016

Unser Projekt: „Freundeskreis Die ARCHE Hamburg e.V.“

Es ist uns vielleicht nicht bewusst: Aber Kinderarmut existiert auch vor unserer Haustür. In Hamburg ist mittlerweile jedes 4. Kind davon betroffen. Denn in der heutigen Zeit fehlt es vielen Eltern an Geld für regelmäßige Mahlzeiten, Kleidung und Spielzeug. In der ARCHE bekommen Mädchen und Jungen nach der Schule eine warme Mahlzeit sowie die besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge, die Kinder einfach brauchen: Dazu gehören Hilfe bei den Hausaufgaben, Freizeit- und Sportaktivitäten sowie Ausflüge in den Ferien. In der ARCHE Jenfeld werden sozial benachteiligte Kinder zwischen 4-12 Jahren von erfahrenen Sozialpädagogen und Erziehern betreut. Jugendliche im Alter von 13-21- Jahren finden in einem eigenen Gebäude gleich neben dem Kinderhaus eine altersgrechte Ansprache. Auch viele ehrenamtliche Mitarbeiter engagieren sich regelmäßig für die Mädchen und Jungen- bei der Schulförderung oder den Nachmittagsaktivitäten. Zum ganzheitlichen ARCHE-Konzept gehört ebenfalls die Kontaktaufnahme zu den Eltern und Hilfe bei Problemen in der Familie.

Wir unterstützen in diesem Jahr „Die ARCHE“ und freuen uns über jeden, den wir mit unserem Artikel neugierig gemacht haben: http://www.kinderprojekt-arche.eu/standorte/hamburg-jenfeld

 


Hamburg | 28.04.2015

Jetzt auch Italien

Seit Jahresbeginn starten wir durch und zwar mit Italien.
Unsere neue Rennstrecke fährt 2 x wöchentlich ab Reinbek sowie Milano. Von Stückgut bis Komplettladung, von und nach Aosta, Udine sowie von Chiavenna und Pachino, wir fahren es für Sie. Dienstags und Freitags sind unsere Abfahrtstage, eine Vorlaufzeit von 1-2 Tagen wäre von Vorteil. Sind Sie neugierig geworden? Dann testen Sie unseren Service! Kontakt für Sie: Rudi Zimmermann


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